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Gerne stehen Ihnen die Partner von Dyck & Monticelli Rechtsanwälte zur Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Anfrage​.

Honorarinformation

Seine Rechte zu wahren ist nie umsonst – aber auch nicht gratis

Die Leistungsverrechnung der Kanzlei Dyck & Monticelli Rechtsanwälte erfolgt grundsätzlich nach Stundensätzen zuzüglich Barauslagen. Leistungen in Prozessverfahren und für Verträge werden hingegen nach den Autonomen Honorarkriterien des österreichischen Rechtsanwaltskammertages (AHK), dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und dem Notariatstarif abgerechnet.

Selbstverständlich sind aber auch andere Honorarvereinbarungen im gesetzlich zulässigen Rahmen möglich.

Die Online Info-Broschüre Rechtsanwaltshonorar finden Sie unter https://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/der-rechtsanwalt/honorartarife/

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